1. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine Buchung vorliegt und für die Miete gezahlt ist. Die Buchung von Spieleinheiten ist grundsätzlich nur online durch den Kunden möglich.
    Die Platzierung auf bestimmte Plätze bleibt der Hallenleitung vorbehalten. Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und dem von diesem bestimmten Mitspieler(n) zur Verfügung.
    Ein Austausch während der Spielstunde ist nicht gestattet. Pro Platz und Spieleinheit sind im Tennis (Indoor & Outdoor) max. 4 Spieler, im Badminton max. 4 Spieler, im Squash max. 2 Spieler sowie im Outdoor-Fußball max. 10 Spieler erlaubt. Der Tennispark ist jederzeit berechtigt, nicht bezahlte Plätze anderweitig freizugeben.
  2. Vor Spielbeginn ist die Platzmiete vor Ort zu entrichten. Dies kann auf folgende Weise geschehen:
    a) Die Platzmiete ist vor Spielbeginn in bar oder als Zahlung mit EC-Cash bzw. Kreditkarte zu entrichten.
    b) Die Platzmiete wird von vorher erworbenen Wertkarten bzw. Gutscheinen abgetragen.
    c) Eine Bezahlung einer Spieleinheit mit Frühbucher-Spezialtarif ist ausschließlich vor Ort im Tennispark „First Service“ möglich und muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Die Bezahlung dieser Platzmieten ist in bar, per Gutschein oder als Zahlung mit EC-Cash bzw. Kreditkarte möglich.
    Der gebuchte Platz ist allerdings nicht mehr stornierbar und der bezahlte Preis nicht rückerstattbar.
  3. ONLINE-Reservierung:
    Kunden können maximal 6 Spieleinheiten im Voraus für den Zeitraum der kommenden 42 Tage reservieren (darüberhinausgehende Reservierungswünsche auf Anfrage). Der reservierte Platz kann bis 24h vor Spielbeginn nur durch den Kunden selbst kostenfrei online storniert werden. Eine Online-Reservierung von Plätzen ist nur unter Angabe des Namens, der Telefonnummer, der E-Mail Adresse sowie weiterer Daten (im Rahmen der Datenschutzverordnung) des Bestellers möglich. Der Besteller muss voll geschäftsfähig (18 Jahre) sein.
    Reservierte Plätze, welche in einer Zeit unter 24 Stunden vor Spielbeginn storniert oder gar nicht in Anspruch genommen werden, sind vom Besteller zu 100 % zu bezahlen. Für Kunden, welche einen Spieltermin nicht in der fristgerechten Zeit storniert haben, ist erst wieder eine Reservierung möglich, wenn sie diesen nicht wahrgenommenen Termin bezahlt haben.
  1. Der Hallenleitung ist es gestattet, schon bezahlte Plätze gegen Gutscheine für besondere Zwecke, zum Beispiel Turniere, in Anspruch zu nehmen.
  2. Wenn der Betreiber die Duschräume geöffnet hat, besteht für alle aktiven Sportler neben der Nutzung der Umkleideräume in der Regel auch die Möglichkeit zum Duschen. Dafür ist allerdings pro Sportler vor Spielbeginn beim Counterpersonal ein Duschgeld separat zu entrichten (siehe aktuelle Preisliste). Sollte die Sauna geöffnet sein, haben aktive Sportler (siehe Maximalbelegung pro Stunde und Spieleinheit) die Möglichkeit, im Anschluss an ihre gebuchte Spielzeit die Sauna zu einem Aufpreis (siehe aktuelle Preisliste) pro Person und Spieltag zu nutzen. Im Aufpreis für die Sauna ist dann auch das Duschgeld inkludiert. Dafür ist eine persönliche Anmeldung des jeweiligen Nutzers vor Spielbeginn beim Counterpersonal notwendig.
    Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Glasflaschen mit in die Sauna zu bringen bzw. eigene Aufgussmittel zu verwenden.
  3. Maßgeblich für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlageuhren.
    Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen.
    Es ist nicht gestattet, auf einem frei gebliebenen Platz ohne Genehmigung durch die Hallenleitung zu spielen.
  4. Die jeweiligen Spielplätze dürfen nur mit dafür vorgesehenen Sportschuhen benutzt werden. Es ist nicht gestattet, die Spielfelder, insbesondere die Tennisfelder, mit Schuhen zu betreten, die schon auf Außenplätzen getragen wurden oder auch in sonstiger Weise außerhalb der Halle genutzt wurden.
    Auf den Squashcourts und Badmintonplätzen darf nur mit Schuhen mit heller, abriebfester und sauberer Sohle gespielt werden. Sollten Sie dies nicht beachten, ist der Tennispark berechtigt, bei Verschmutzung des Platzes durch den Nutzer (Schuhabrieb, Griffband, etc.), die Spielstunde zu unterbrechen und für die Reinigung der verschmutzten Plätze von dem Verursacher sofort ein Aufwands- bzw. Schadensendgeld in Höhe von 50,00 Euro je verunreinigten Platz zu verlangen.
    Die Tennisplätze sind nach Beendigung der gebuchten Spielzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand und abgezogen zu übergeben.
  5. Nur im Außenbereich des Tennispark darf geraucht werden.
    Auf den Spielfeldern ist das Essen nicht erwünscht und aus Sicherheitsgründen sind Getränke nur in Plastikflaschen mitzubringen.
  6. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird.
  7. Die Beauftragten der Hallenleitung üben gegenüber den Besuchern und Benutzern die Rechte des Hausherrn aus.
  8. Für zurückgelassene bzw. vergessene Gegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung.
  9. Auf dem Gelände ist jede Verkaufstätigkeit untersagt.
  10. Eigentum bzw. Gegenstände des Tennispark, die durch unsachgemäßes Handhaben oder Verschulden des Kunden beschädigt werden, stellen wir dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung.
  11. Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu behandeln. Die Benutzer der Anlage sind für die durch sie verursachten Schäden ausschließlich selbst haftbar, sofern die Schäden nicht nachweisbar ohne deren Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Besuchern und Benutzern der Sportanlagen für Unfälle, Verluste und Personen-, Sach- sowie Vermögensschaden jeder Art in- und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung für Verletzungen der Spieler, Verluste an Kleidung und Wertgegenständen, Beschädigung von Kleidung und Kraftfahrzeugen. Gegenstände, die vom Sportpark ausgeliehen sind, wie z.B. Sportgeräte und Schließfachschlüssel sind bei Verlust zum Nennwert zu ersetzen.
    Die Besteller der Plätze verpflichten sich, nur solche Gäste als Mitspieler mitzubringen, welche die Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen. Für die von Kindern verursachten Schäden haften die Eltern in voller Höhe. Kinder sind im Tennispark immer durch einen Erziehungsberechtigten bzw. einen dazu Bevollmächtigten zu beaufsichtigen.
  12. Die technischen Anlagen, wie z.B. Fenster, Lüftung usw. werden nur von dafür autorisiertem Personal des Tennisparks bedient.
    Die Notausgangstüren sind nur in Notfällen zu öffnen.
  13. Das Bistro im Tennispark bietet, während es geöffnet hat, die Möglichkeit, den Spielbetrieb von dort aus zu beobachten. Voraussetzung hierfür ist die Inanspruchnahme der Angebote des Bistros.
  14. Tiere sind im gesamten Tennispark nicht gestattet.
  15. Die jeweiligen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte: www.tennispark-halle.de
  16. Die Verletzung der Benutzungsordnung hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung, die Platzmiete zu bezahlen, zur Folge.
  17. Die Benutzungsordnung wird mit Reservierung bzw. Buchung einer Platzmiete anerkannt.
    Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich damit jeder Besucher den Regelungen der Benutzungsordnung.

Änderungen vorbehalten. Tennispark „FIRST SERVICE“