Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Einhaltung der Bestimmungen und Ergänzungen aus der 9. Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.12.2020 bzw. vom 08.01.2021 haben wir für Sie in Queis eingeschränkt geöffnet.
Die entsprechenden Öffnungszeiten können Sie hier einsehen.
Nachfolgend möchten wir kurz zusammenfassen, unter welchen Bedingungen, vorerst weiter das Spielen im Tennispark „First Service“ möglich ist:
Tennis, Badminton
- Pro Platz und Stunde dürfen maximal 2 Personen aus unterschiedlichen Hausständen spielen.
- Pro Platz und Stunde dürfen maximal 4 Personen aus einem Hausstand spielen.
Tischtennis
- Pro Platz und Stunde dürfen maximal 2 Personen aus unterschiedlichen Hausständen spielen.
- Pro Platz und Stunde dürfen maximal 4 Personen aus einem Hausstand spielen.
Squash
- Pro Platz und Stunde dürfen maximal 2 Personen aus unterschiedlichen bzw. einem Hausstand spielen.
Allgemeines
- Toiletten und Waschräume sind geöffnet.
- Die Umkleidekabinen sind geschlossen.
- Die Duschen sind geschlossen.
- Die Gastronomie ist geschlossen.
- Ein Aufenthalt in den Eingangsbereichen des Tennisparks ist nur zum Betreten und Verlassen erlaubt.
- Das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Eingangsbereich ist weiterhin Pflicht, genauso wie das Einhalten der Abstandsregeln.
Ansonsten gelten natürlich weiterhin die Hygieneregeln des Tennisparks. Diese können Sie ebenfalls hier einsehen.